Havarie-Gutachten
Wenn ein Schaden beim Gütertransport eingetreten ist, ist es wichtig, bestimmte Schritte zur Ermöglichung einer schnellen und sachgerechten Schadenbeurteilung zu unternehmen.
- Festhalten der konkreten Situation zum Schadenzeitpunkt möglichst gleich nach der Schadenfeststellung bevor die Eindrücke verblassen (am besten durch Erstellung eines Unfallprotokolls mit einer Zeichnung)
- Information aller Beteiligten (eigene Schadenabteilung, Versicherung, Auftraggeber) und Abstimmung weiterer Handlungen
- Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen mit der Schadenaufnahme und Feststellung des Schadenumfangs.
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Der Sachverständige:
- besichtigt das Fahrzeug und die beschädigte Ware
- erstellt Fotodokumentationen
- ermittelt die Schadenursache (z. B. durch Beurteilung der Beschädigungen am Fahrzeug, Überprüfung der Ladungssicherung und der Verpackung, Temperatur- und Feuchtigkeitsmessung, etc.)
- ermittelt die Schadenhöhe
- erstellt ein objektives Havariegutachten mit einer Stellungnahme zur Schadenursache.
- Eine schnelle objektive Schadenbeurteilung ist die wesentliche Voraussetzung, um den Schaden und die Ausfallzeiten zu minimieren sowie mögliche Regressansprüche gegenüber Dritten zu wahren.
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