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Dipl.-Ing.(FH) Werner Aussenhofer Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kfz.-Schäden und Bewertungen, IHK Würzburg-Schweinfurt |
Balthasar-Neumann-Str. 33a Tel.: |
Unfall-GutachtenSollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz durch die Versicherung des Unfallgegners. Zur Feststellung der Schadenhöhe und der Reparaturmöglichkeiten empfiehlt sich, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden (bis 750,-- EUR) handelt, die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen. Sofern Ihr Unfallgegner die alleinige Schuld am Unfall trägt, sind die Kosten für das Sachverständigengutachten durch die gegnerische Versicherung in vollem Umfang erstattungspflichtig. Sie bekommen also ein objektives und qualifiziertes Schadengutachten kostenlos. Die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen gewährleistet, dass:
Ihnen steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen
Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung der Schadenshöhe
zu beauftragen. Weiterhin steht es Ihnen frei, das Fahrzeug von einer Werkstatt Ihrer Wahl instand setzen zu lassen, oder sich die voraussichtlichen Reparaturkosten erstatten zu lassen, ohne das Fahrzeug tatsächlich zu reparieren (fiktive Abrechnung). Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche dürfen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen - die Kosten hierfür hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen. |
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