![]() |
Dipl.-Ing.(FH) Werner Aussenhofer Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kfz.-Schäden und Bewertungen, IHK Würzburg-Schweinfurt |
Balthasar-Neumann-Str. 33a Tel.: |
HWS-Gutachten (Schleudertrauma)
Bei der Halswirbelsäulenverletzung (HWS-Verletzung) handelt es sich um ein Trauma, das sich zu einem gesundheitlichen Dauerschaden (physischen od. psychischen) entwickeln kann. Die nachweisbare unfallbedingte HWS-Schleuderverletzung stellt die Grundlage eines Schmerzensgeldanspruchs gegen den Unfallverursacher dar. Ein solcher Anspruch besteht nur dann, wenn
Diese beiden Bedingungen sind in vielen Fällen schwer nachweisbar. Aufgrund der hohen Gefahr des Versicherungsbetrugs (Vortäuschungen oder Übertreibungen) sind Versicherungen oft mißtrauisch gegenüber dem ärztlichen Attest. Daher ist es in Streitfällen sinnvoll, zwecks Nachweises der Möglichkeit und Ursächlichkeit der Verletzung einen qualifizierten Kfz.-Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Sachverständige
Unser Sachverständigenbüro beschäftigt sich seit Jahren mit der HWS-Problematik. Aufgrund der regelmäßigen Teilnahme an Seminaren mit Probandenversuchen sind wir mit den neusten Erkenntnissen auf diesem Gebiet vertraut. |
||