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Dipl.-Ing.(FH) Werner Aussenhofer Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kfz.-Schäden und Bewertungen, IHK Würzburg-Schweinfurt |
Balthasar-Neumann-Str. 33a Tel.: |
Aktuelle InformationenÄnderung der fiktiven Abrechnungen § 249 BGB Art und Umfang des Schadenersatzes Alte Fassung: Wer zum Schadenersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadenersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Neue Fassung:
Welche Konsequenzen für Geschädigten diese Gesetzänderung hat, zeigen folgende Beispiele:
N erleidet einen unverschuldeten Verkehrsunfall mit einem reinen Reparaturschaden. Die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten setzen sich wie folgt zusammen: Arbeitskosten netto Fall 1: N repariert sein Fahrzeug selbst und kauft Ersatzteile für Lösung:
Da N die Rechnung für die Ersatzteile bei der Versicherung einreicht, erhält er den vollen Betrag in Höhe von Fall 2: N repariert sein Fahrzeug selbst und kauft Ersatzteile ohne Rechnung ein. Lösung:
Nachdem N die auf die Ersatzteile sowie auf die Arbeitskosten anfallende MwSt nicht nachweisen kann, wird ihm keine erstattet. Von der Versicherung erhält er lediglich folgenden Betrag: Materialkosten netto Fall 3: N repariert sein Fahrzeug selbst und kauft Ersatzteile für Lösung:
Im vorliegenden Fall erhält N für die Ersatzteile den Brutto-Rechnungsbetrag in Höhe von N erleidet einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Der von ihm beauftragte Sachverständige stellt einen Totalschaden fest und ermittelt einen Wiederbeschaffungswert (WB-Wert) in Höhe von EUR 8.000,-- netto sowie einen Restwert in Höhe von Fall 1: N kauft ein Ersatzfahrzeug bei einem Fahrzeughändler für Lösung:
Da N das Fahrzeug bei einem Händler erwirbt und hierfür die Mehrwertsteuer mitaufwenden muss, kann er auch die auf den WB-Wert entfallene MwSt. verlangen. Der Erstattungsbetrag setzt sich wie folgt zusammen: WB-Wert netto Fall 2: N kauft ein Ersatzfahrzeug bei einem Kfz.-Händler. Der Kaufpreis übersteigt den im Gutachten ermittelten WB-Wert und beträgt Lösung: wie im Fall 1. Fall 3: N kauft einen Ersatzwagen von privat für EUR 8.000,--. Lösung:
Da beim Privatkauf keine MwSt anfällt, erhält N lediglich folgenden Schadenersatzbetrag: WB-Wert netto Fall 4: N will mit dem Kauf abwarten und rechnet mit der Versicherung fiktiv nach dem Gutachten ab. Lösung: wie im Fall 3. |
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