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Dipl.-Ing.(FH) Werner Aussenhofer

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kfz.-Schäden und Bewertungen,

IHK Würzburg-Schweinfurt

Balthasar-Neumann-Str. 33a
97236 Randersacker

Tel.: bild bild0931-270 79 88
Fax: 0931-278 53 00
Mobil: bild bild0177-55 22 888
info@aussenhofer.de

Qualitätsgarantie

Die Bezeichnung "Sachverständiger" allein bietet keine Gewähr für die Qualität, da sie gesetzlich nicht geschützt ist. Jeder darf sich beliebig als "Sachverständiger" bezeichnen. Deshalb ist es sinnvoll, bei der Auswahl eines Sachverständigen zu prüfen, ob bestimmte Qualifikationsnachweise vorliegen:

1) Öffentliche Bestellung

Die "öffentliche Bestellung" ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Auszeichnung für besonders qualifizierte, objektive und vertrauenswürdige Sachverständige. In Gerichtsverhandlungen werden, nach den Prozessordnungen, nur öffentlich bestellte Sachverständige beauftragt.

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

  • weist seine Fachqualifikation durch Ablegung einer Sachkundeprüfung nach

  • wird vor der öffentlichen Bestellung eingehend auf Zuverlässigkeit und Integrität geprüft

  • wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen, und seine Gutachten unparteiisch zu erstellen.

  • wird durch die Stelle, die ihn öffentlich bestellt hat, beaufsichtigt.

Einen öffentlich bestellten Sachverständigen erkennt man an der Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger", an seinem runden Stempel und einem offiziellen Ausweis, den er auf Verlangen vorzeigen muss. Dort sind Bestellungsbehörde und Sachgebiet angegeben.

 

2) Zertifizierung nach der europäischen Norm DIN EN45013

Diese Zertifizierung dient dem Ziel der Qualitätssicherung und Qualifikationsanerkennung im gesammten Wirtschaftsraum der EU.

Ein Sachverständiger wird entsprechend der europäischen Norm DIN EN 45013 vom Institut für Sachverständigenwesen (IfS) sach- und fachkundig geprüft und erwirbt, falls das Zertifizierungsverfahren erfolgreich war, ein in der EU anerkanntes Zertifikat. Weiterhin darf er einen runden Stempel mit der Bezeichung des Zertifizierungsgebietes und der Zertifikatsnummer führen.

Ein Zertifikatsinhaber unterliegt einer regelmäßigen Überwachung durch die IfS-Zertifizierungsgesellschaft (stichprobenartige Kontrolle der Gutachten) und muss die Aktualität seiner Qualifikation nachweisen. (Teilnahme an Fortbildungsseminaren, Mitarbeit bei Testverfahren auf seinem Sachgebiet, usw.)

 

3) Mitgliedschaft in einem seriösen Verband

Der größte und einflußreichste Verband für Kfz-Sachverständige ist der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V., abgekürzt BVSK. Die Voraussetzung für die Mitgliedschaft im BVSK ist eine erfolgreich abgelegte Sach- und Fachkundeprüfung beim Ausschuss für Technik und Recht des Verbandes (ATR-Prüfung).

Der BVSK sorgt durch zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen für aktuelles Wissen bei seinen Mitgliedern und führt laufend Qualitätskontrollen durch. Deshalb bieten die BVSK-Kfz.-Sachverständigen die größtmögliche Gewähr für Qualität und Zuverlässigkeit. Mehr über BVSK unter www.bvsk.de.