Qualitätsgarantie
Die Bezeichnung "Sachverständiger" allein
bietet keine Gewähr für die Qualität, da sie gesetzlich
nicht geschützt ist. Jeder darf sich beliebig als "Sachverständiger"
bezeichnen. Deshalb ist es sinnvoll, bei der Auswahl eines Sachverständigen
zu prüfen, ob bestimmte Qualifikationsnachweise vorliegen:
1) Öffentliche Bestellung
Die "öffentliche Bestellung" ist die
vom Gesetzgeber vorgesehene Auszeichnung für besonders qualifizierte,
objektive und vertrauenswürdige Sachverständige. In Gerichtsverhandlungen
werden, nach den Prozessordnungen, nur öffentlich bestellte
Sachverständige beauftragt.
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
- weist seine Fachqualifikation durch Ablegung einer Sachkundeprüfung nach
- wird vor der öffentlichen Bestellung eingehend auf Zuverlässigkeit und Integrität geprüft
- wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft
zu erfüllen, und seine Gutachten unparteiisch zu erstellen.
- wird durch die Stelle, die ihn öffentlich
bestellt hat, beaufsichtigt.
Einen öffentlich bestellten Sachverständigen
erkennt man an der Bezeichnung "öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger", an seinem runden
Stempel und einem offiziellen Ausweis, den er auf Verlangen
vorzeigen muss. Dort sind Bestellungsbehörde und Sachgebiet
angegeben.
2) Zertifizierung nach der europäischen Norm
DIN EN45013
Diese Zertifizierung dient dem Ziel der Qualitätssicherung
und Qualifikationsanerkennung im gesammten Wirtschaftsraum der EU.
Ein Sachverständiger wird entsprechend
der europäischen Norm DIN EN 45013 vom Institut für
Sachverständigenwesen (IfS) sach- und fachkundig geprüft
und erwirbt, falls das Zertifizierungsverfahren erfolgreich
war, ein in der EU anerkanntes Zertifikat. Weiterhin darf er
einen runden Stempel mit der Bezeichung des Zertifizierungsgebietes
und der Zertifikatsnummer führen.
Ein Zertifikatsinhaber unterliegt einer regelmäßigen
Überwachung durch die IfS-Zertifizierungsgesellschaft (stichprobenartige
Kontrolle der Gutachten) und muss die Aktualität seiner
Qualifikation nachweisen. (Teilnahme an Fortbildungsseminaren,
Mitarbeit bei Testverfahren auf seinem Sachgebiet, usw.)
3) Mitgliedschaft in einem seriösen Verband
Der größte und einflußreichste Verband
für Kfz-Sachverständige ist der Bundesverband der freiberuflichen
und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen
e.V., abgekürzt BVSK. Die Voraussetzung für die Mitgliedschaft
im BVSK ist eine erfolgreich abgelegte Sach- und Fachkundeprüfung
beim Ausschuss für Technik und Recht des Verbandes (ATR-Prüfung).
Der BVSK sorgt durch zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen
für aktuelles Wissen bei seinen Mitgliedern und führt laufend
Qualitätskontrollen durch. Deshalb bieten die BVSK-Kfz.-Sachverständigen
die größtmögliche Gewähr für Qualität
und Zuverlässigkeit. Mehr über BVSK unter www.bvsk.de.